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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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AGB´s
(Acrobat Reader)
1) Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder
Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden,
gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich
einverstanden erklärt.
Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt.
Bei
widerruf der Bestellung werden 30 % Stornogebühren verrechnet !
Die Lieferfirma arbeitet ausschließlich zu den vorliegenden
Geschäftsbedingungen (AGB).
2) Angebot- und Vertragsabschluss Verträge und
deren Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung des
Abgehens von der Schriftform bedarf der Schriftform im Einzelfall.
Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag
kommt nach Eingang der Bestellung durch Versendung der schriftlichen
Auftragsbestätigung der Lieferfirma zustande.
3) Preise
Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten
sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich
oder mündlich gelten freibleibend und verstehen
sich netto ab Standort des Lieferwerkes, exklusive
MWSt., sie beruhen auf den gegenwärtigen
Kosten für Material, Energie und Löhne.
Liegt zwischen Auftragserteilung und Ausführung
ein längerer Zeitraum bzw. besteht ein
Rahmenvertrag für fortlaufende Liefer- bzw.
Bearbeitungstätigkeit und ändern sich in diesem
Zeitraum die Preise, ist die Lieferfirma berechtigt,
zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende
Preiserhöhung vorzunehmen.
Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand
von kundenseits beigestellten Materialien entstehen,
werden von uns gesondert in Rechnung
gestellt.
4) Lieferung, Transportrisiko und
Abnahme
4.1 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware
dem Transporteur zur Verladung übergeben ist. Die Verladung, der
Transport und die Abladung erfolgt immer auf Gefahr des
Bestellers, auch wenn Franko- Lieferung vereinbart wurde.
Transportversicherung für An und Abtransport der zu bearbeitenden
Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Sie
wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich
schriftlich aufgefordert werden; die
dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls der Besteller.
4.2 Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei
denn, es wird ausdrücklich die Einhaltung garantiert wie z.B.
Fixtermin, verbindlicher Liefertag etc. Nur im Falle eines von der
Lieferfirma verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller
frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei
Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurücktreten; anderweitige
bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere
auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn,
die Lieferfirma trifft am Leistungsverzug grobes
Verschulden oder Vorsatz.
5) Zahlungsbedingungen Bei
Zielüberschreitungen behalten wir uns vor,
Verzugszinsen in der Höhe von .........% anzulasten.
Aufrechnungen und Zurückbehaltung
durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es
sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das
Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben
oder dass es gerichtlich festgestellt wurde. In besonderen Fällen
behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per
Nachnahme zu tätigen.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Umstände
vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des
Bestellers mindern; in diesem Fall sind wir auch zum
Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Besteller daraus
irgendwelche Ansprüche erwachsen.
6) Eigentumsvorbehalt Gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
7) Verpackung, Rücklieferung Generell erfolgt die Anlieferung
sowie die
Rücklieferung der von uns zu veredelnden Ware in den
kundeneigenen Verpackungen oder
kundeneigenen Transportbehältern. Stellt der Besteller für
die Rücklieferung kein
taugliches Verpackungsmaterial zur Verfügung, ist das
Lieferwerk berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers für die
Rücklieferung ordnungsgemäß zu verpacken.
8) Gewährleistung
8.1 Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt (Lieferung,
Abholung), soweit dies nach
ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist zu untersuchen und
einen Mangel dem Lieferwerk anzuzeigen. Zur Wahrung der Rechte des
Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat das
Lieferwerk den Mangel arglistig verschwiegen, kann es sich auf diese
Regelung nicht berufen. Bei Rücklieferung ist im Frachtbrief, in den
Versandpapieren der Speditionsrechnung bzw. in den sonstigen
Rücklieferdokumenten
die ursprüngliche Lieferscheinnummer des Lieferwerkes
anzuführen.
8.2 Geringfügige Unterschiede im Glanzgrad gelten nicht als
Mangel und müssen in Kauf
genommen werden.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; der
Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser
Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der
Gewährleitung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen oder
gehemmt noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist
ausgelöst.
8.4. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Besteller
nachzuweisen; die gesetzliche
Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
9) Schadenersatz und Haftung
Für Schäden jeder Art – ausgenommen
Personenschäden – einschließlich der Schäden
aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages,
aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen
und aus Mängel haftet die Lieferfirmanur, soweit sie solche Schäden grob fahrlässig
oder vorsätzlich verschuldet hat.
Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz
von Schaden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche
aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht
berührt.
10) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
................... Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist
......................, doch können wir nach unserer
Wahl auch ein für den Besteller sonst zuständiges
Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches
materielles Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
11) Verbrauchergeschäfte
Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im
Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde
liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG und
des ABGB.
Erläuterungen:
Pkt. 1
In der Auftragsbestätigung der Lieferfirma ist darauf hinzuweisen,
dass die Bestellung nur unter Zugrundelegung und unter den
Bedingungen der AGB angenommen werden.
Im Text der Auftragsbestätigung selbst muss festgehalten werden,
dass die Bestellung nur unter der Bedingung der Geltung der eigenen
AGB angenommen wird.
Pkt. 5
Die Einräumung eines Skonto ist je nach Kunde individuell in der
Rechnung festzuhalten.
Die Höhe der Verzugszinsen sind in jener Höhe festzusetzen, die von
der Lieferfirma für selbst in Anspruch genommene Kredite zu
bezahlen sind.
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